LAWINFO

Monteurklausel / 183-Tage-Regel

QR Code

Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Monteurklausel / 183-Tage-Regel
Stichworte:
183-Tage-Regel, Monteurklausel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leitende-, nicht leitende Angestellte

Die Monteurklausel des Art. 15 Abs. 2 DBA CH-BRD ist zur Regelung des Art. 15 Abs. 4 DBA CH-BRD abzugrenzen, der Bestimmungen für leitende Angestellte, d.h.  Vorstandsmitglieder, Direktoren, Geschäftsführer oder Prokuristen einer Kapitalgesellschaft enthält. Auf leitende Angestellte ist die Ausnahmebestimmung der Monteurklausel gerade nicht anwendbar, es erfolgt allgemein eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (Sitzstaat) des Arbeitgebers.

Montageprivileg

Die Monteurklausel als Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkommen als Zuteilungsnorm ist nicht mit dem sogenannten „Montageprivileg“ des schweizerischen Entsendegesetzes (EntsG) zu verwechseln. Das Montageprivileg ist als Ausnahmebestimmung in Art. 4 EntsG niedergelegt und bestimmt, das die Mindestvorschriften für die Entlöhnung und die Ferien des EntsG nicht gelten für:

  • Montage oder erstmaligen Einbau,
  • wenn die Arbeiten weniger als acht Tage dauern
  • und Bestandteil eines Warenlieferungsvertrages bilden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.