Murphy’s Law basiert mindestens teilweise auf der naturwissenschaftlich-mathematischen Gesetzmässigkeit der „Entropie“, der Lehre von Ordnung und Unordnung.
Alltag
Die Erfahrungen aus dem täglichen Leben belegen es: Viele System begeben sich im Laufe der Zeit von einem geordneten in einen ungeordneten Zustand, auch „Chaos“ bezeichnet.
Grundsatz
Weniger Organisation oder Ordnung bedeutet mehr Chaos.
Chaos ist wahrscheinlicher als Ordnung
Aus dem Grundsatz folgt das Ergebnis:
Chaos ist wahrscheinlicher als Ordnung.
Schlussfolgerungen
- Sich selbst überlassene Prozesse entwickeln sich mit der Zeit (irreversibel) von Ordnung zu Unordnung.
- Ordnung braucht ordnenden Zwang („Systemversklavung“), sei es durch einen von Aussen auf das System einwirkenden „Ordnungsführer“, sei es durch eine geeignete Wechselwirkung zwischen den Teilen des Systems.
Zwischenergebnis
Das Verhältnis von Ordnung und Unordnung hat oft –aber nicht immer- Einfluss auf Murphy’s law, die Gesetzmässigkeit „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.