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Nachlasskonkurs

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Anspruch der Hausgenossen

Rechtsgebiet:
Nachlasskonkurs
Stichworte:
Nachlasskonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss ZGB 606 können die Erben zur Zeit des Todes des Erblassers in dessen Haushaltung ihren Unterhalt erhalten haben, können verlangen, dass ihnen nach dem Tode des Erblassers der Unterhalt noch während eines Monats auf Kosten der Erbschaft zuteil werde. – In der Praxis bezahlt der Konkursverwalter diesen Anspruch aus der Masse an die Hausgenossen, sofern und soweit die Masse dafür ausreicht (umstritten).

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