Nicht jede organisatorische Massnahme ist erlaubt. Der Arbeitgeber muss sicht gut überlegen,
- was er wem wann wie mitteilt;
- welche Personalmassnahme er beim wem anwendet;
- welche Massnahme ihm welche organisatorischen oder finanziellen Erfolge beschert (keine Alibiübungen!).
Zwangsferien?
Zulässigkeit: |
|
– als Betriebsferien: |
Ja |
– als tageweiser Ferienbezug: |
i.d.R. nein, da Erholungsgedanken nicht verwirklicht ist |
Vorankündigung: |
Rechtzeitig, mindestens 2 Monate im Voraus |
Rücksichtnahme: |
Soweit möglich |
Kompensation von Überstunden?
Zulässigkeit: |
|
– Kompensationsrecht in Arbeitsvertrag: |
Zulässig |
– Keine Vertragsklausel: |
Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig |
Treuepflicht des Arbeitnehmers: |
|
– Allgemein: |
Für Kompensation nicht anrufbar |
– Notsituation Wirtschaftskrise: |
Verweigerung kann Verstoss gegen Treuepflicht sein |
Anordnung von Kurzarbeit?
Zulässigkeit: |
Ja |
Zustimmungsnotwendigkeit der Arbeitnehmer: |
Ja |
Verweigerung durch Arbeitnehmer: |
Nicht sinnvoll, da Kurzarbeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen dient |
Unzulässigkeit: |
Gegenüber Lehrlingen und gekündigten Arbeitnehmern |
Sozialplanpflicht?
Gesetzliche Regelung: |
Nein |
Pflicht zur Sozialplanunterbreitung: |
Nein |
Grundlage: |
Goodwill des Arbeitgebers |
Weiterführende Informationen: |
www.sozial-plan.ch |
Nichtzahlung Lohn?
Reaktion des Arbeitnehmers: |
Zahlungsaufforderung (Mahnung) |
Abhängigmachung Leistung von Zg.: |
Zulässig |
Arbeitsniederlegung: |
Nach weiterer Zahlungsverweigerung zulässig |
Frühpensionierung wider Willen?
Zulässigkeit: |
Ja |
Arbeitslosentaggeld-Anspruch: |
Ja, für Differenz-Betrag zwischen neuem Einkommen und ursprünglichem Lohn. |
Doppelverdiener-Entlassung?
Zulässigkeit: |
Unzulässig, wenn Doppelverdienerstatus einziges Entlassungskriterium ist |
Vorwurf: |
Verletzung des Gleichstellungsgesetzes |
Risiko für Arbeitgeber: |
Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung |
Betriebsverkauf?
Übergang der Arbeitsverhältnisse: |
Ja |
Kündigungsrecht des Arbeitnehmers: |
Ja |
Weiterführende Informationen: |
www.betriebsuebernahme.ch |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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