LAWINFO

Prozessieren

QR Code

Klageort

Rechtsgebiet:
Prozessieren
Stichworte:
Prozessieren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die sog. Gerichtsstandsbestimmungen geben darüber Aufschluss, an welchem Ort eine Klage einzureichen ist. Wird die Klage bei einem örtlich nicht zuständigen Gericht eingereicht, tritt dieses nicht auf die Klage ein.

Allgemeiner Gerichtsstand

Der sog. allgemeine Gerichtsstand liegt am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Partei. Er findet bei sämtlichen Klagen Anwendung, bei welchem das Gesetz keinen besonderen Gerichtsstand (bspw. am Wohnsitz der klagenden Partei vorschreibt).

Besonderer Gerichtsstand

Für verschiedene Klagen sind besondere Gerichtsstandsbestimmungen vorgesehen, welche teilweise auch zwingend sind. Dies bedeutet, dass die Parteien auch durch eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht davon abweichen können.

Besondere Gerichtsstandsbestimmungen gelten beispielsweise für:

  • Scheidungsklagen (Wohnsitz einer der Parteien);
  • Erbrechtliche Klagen (Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers);
  • Dingliche Klagen (Ort der gelegenen Sache);
  • Klagen aus Arbeitsrecht (Arbeitsort).

Gerichtsstandsvereinbarung

Ist ein für eine Klage gesetzlich vorgesehener Gerichtsstand nicht zwingend, können die Parteien durch entsprechende Vereinbarung davon abweichen. Die Gerichtsstandsvereinbarung muss dabei schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, welche den Nachweis durch Text erlaubt (beispielsweise E-Mail). Besteht für eine Streitigkeit eine gültige Gerichtsstandsvereinbarung, kann nur noch am vereinbarten Klageort geklagt werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.