Für bereits bestehende oder auch künftige Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis können die Parteien eine sog. Schiedsvereinbarung schliessen. Die Schiedsvereinbarung hat zur Folge, dass eine Streitigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen und von Privaten beurteilt wird. Die Ernennung der Schiedsrichter erfolgt dabei in der Regel gemäss der entsprechenden Vereinbarung der Parteien. Ist darin betreffend die Bestellung der Schiedsrichter nichts vorgesehen, werden diese durch das staatliche Gericht ernannt. Urteile von Schiedsgerichten sind hinsichtlich der Vollstreckbarkeit staatlichen Urteilen gleichgestellt.
Verschiedene Gründe können für die Einsetzung eines Schiedsgerichtes sprechen:
- Besetzung des Gerichtes mit Fachleuten;
- Wunsch nach Verfahrensbeschleunigung;
- Wunsch nach Geheimhaltung;
- Wunsch, in internationalen Streitigkeiten kein nationales Gericht urteilen zu lassen;
- Wunsch, in nichtamtlicher Atmosphäre zu prozessieren.
Gegen die Einsetzung eines Schiedsgerichtes spricht die Tatsache, dass dessen Kosten in der Regel höher sind als diejenigen eines staatlichen Gerichtes.
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