Die Quellensteuer gibt dem Arbeitgeber mehr Umtriebe und Aufwand. Wegen der kleinräumlichen schweizerischen Verhältnisse fallen Wohnsitzkanton des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmers und Sitzkanton des Arbeitgebers schnell auseinander. Folge davon ist, dass der Arbeitgeber seinem Sitzkanton und dem Wohnsitzkanton des Arbeitnehmers rechenschaftspflichtig ist und die Steuerabführung zusätzlich zu koordinieren hat. – Stellt man quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer an, lässt sich dieser Aufwand – abgesehen von der Anstellung des Mitarbeiters bei einer im Ausland beheimateten Unternehmung des Arbeitgebers – nicht vermeiden.
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Quellensteuern
Fazit
Rechtsgebiet:
Quellensteuern
Stichworte:
Quellensteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG