Die Quellensteuer ist eine Subjektsteuer, die nicht wie üblich vom Steuerpflichtigen deklariert und bezahlt, sondern von seinem Arbeitgeber ermittelt und durch Lohnabzug dem Fiskus zugeführt wird.
Die „Quellensteuer“ ist auch ein Begriff des internationalen Steuerrechts:
Das OECD-Musterabkommen lässt wahlweise die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt und die Anrechnungsmethode (System des tax credit) zu. Viele Staaten sind zur Anrechnungsmethode übergegangen und erheben auf den aus ihrem Gebiete stammenden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, also an der Quelle, ihre Steuern. Die Schweiz lehnte diese Methode anfänglich ab. Sie konnte sich aber dem Besteuerungsverhalten der anderen Staaten nicht entziehen und erhebt nun seit einigen Jahren ebenso insbesondere auf Dividenden und Bankzinsen eine „Quellensteuer“, die sog. „Verrechnungssteuern“.
Weitere Informationen finden Sie unter www.verrechnungssteuern.ch.