Grundlagen
Die Einsprache beim Arbeitgeber gegen die diskriminierende Kündigung ist notwendig, ob nun die Anfechtung der Kündigung mit Wiedereinstellung geplant ist oder sofort bzw. nachträglich „nur“ eine Entschädigung verlangt wird.
Abfolge
Will die Arbeitnehmerin Entschädigungsansprüche nach OR 336a stellen, so muss sie
- zur Vermeidung einer Verwirkung innert der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache beim Arbeitgeber machen und
- innert 180 Tagen seit Vertragsende Klage einreichen beim
- zuständigen Gericht oder
- der obligatorisch erklärten Schlichtungsstelle.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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