Anfechtbarkeit der Entlassung (GlG 10)
Alternativ:
Entschädigungsanspruch (GlG 9, analog OR 336)
Verbandsklagen
- für Diskriminierungen (nicht für Rachekündigungen)
- Verbandsklage kann aber für Rachekündigung der Arbeitnehmerin Kündigungsschutz bieten (GlG 7,
- Mittel: Feststellungsklage (GlG 7 Abs. 1)