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Rachekündigung

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Rachekündigung
Stichworte:
Rachekündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Diskriminierungsbegehren

Adressat

  • Arbeitgeber
  • Diskriminierungsstelle des Arbeitgebers

Mögliche Anträge

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  1. Begehren, trotz Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmerin einen Weiterbildungskurs besuchen zu dürfen
  2. Beförderungsbegehren, weil die Qualifikation gleichwertig oder höher ist wie des ausgewählten männlichen Arbeitskollegen
  3. Begehren, gleich hoch entlöhnt zu werden wie die männlichen Arbeitskollegen
  4. Begehren um Abhilfe gegen das sexuell belästigende Verhalten eines Arbeitskollegen

Begründung

  • Sachverhaltsumschreibung
  • Nennung von Beweismitteln
    • Dokumente
    • Zeugen

Empfangsbestätigung verlangen

Checkliste: Anfechtung der Diskriminierungs-Entlassung

Folgendes ist zu beachten bzw. zu veranlassen:

  1. Klage
    1. beim zuständigen Gericht
    2. ev. bei der obligatorisch zuständigen Schlichtungsstelle
  2. Begehren
    1. Begehren um provisorische Wiedereinstellung für die Dauer des Verfahrens
    2. Stellung des Begehrens ans zuständige Gericht vor Ablauf der Kündigungsfrist
  3. Frist
    1. vor Ende der Kündigungsfrist bzw.
    2. innert 3 Monaten nach Abschluss des einigungslos ausgegangenen Schlichtungsverfahrens (GlG 11 Abs. 3).

Checkliste: Beweislast

Es haben zu beweisen:

  • Die Arbeitnehmerin
    • Kündigung nach Einleitung der innerbetrieblichen Beschwerde bzw. des obligatorischen Schlichtungsverfahrens bzw. nach Anhängigmachung bei Gericht
    • Begehren um Beseitigung der Diskriminierung
    • Fristwahrung (weniger als 6 Monate seit Abschluss des Diskriminierungsverfahrens)
  • Der Arbeitgeber (wenn die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes nach GlG 10 von der Arbeitnehmerin als nachgewiesen gelten)
    • Nachweis des „begründeten Anlasses“
      • Kündigungsentschluss vor Einleitung des Diskriminierungsverfahrens
      • Wichtige sachliche Gründe
    • Missbräuchliche Anrufung des Diskriminierungsverfahrens
    • Abschluss des innerbetrieblichen Diskriminierungsverfahrens, falls bestritten.

Checkliste: Entschädigung aus Diskriminierungs-Entlassung

Folgendes ist zu beachten bzw. zu veranlassen:

  1. Einsprache gegen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist und
  2. Klage innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrages (OR 336b)

Klageänderung während des Anfechtungsverfahrens

Während des Verfahrens kann auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichtet und eine Entschädigung nach OR 336a verlangt werden (GlG 10 Abs. 4).

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