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Rangrücktritt

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Einleitung zum Rangrücktritt

Rechtsgebiet:
Rangrücktritt
Stichworte:
Rangrücktritt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Rangrücktritt – ein Instrument für die Überbrückung kurzfristiger Überschuldung.
Der Rangrücktritt ist ein Korrekturmittel zur Vermeidung der Benachrichtigung des Richters wegen Überschuldung (Überschuldungsanzeige):
Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger, meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens, im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.

Illustration: Rangrücktritt

Weiterführende Informationen

Kapitalverlust – Überschuldung

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