Den VR treffen für folgende Tatbestände Handlungspflichten:
Kapitalverlust
(vgl. OR 725 Abs. 1)
- Ausgangslage:
- Bilanzverlust = > 50 % des Totalbetrages von AK und gesetzlichen Reserven (auch Unterbilanz bezeichnet)
- Voraussetzungen:
- letzte Jahresbilanz
- Nichtdeckung der Hälfte des AK und der gesetzlichen Reserven nicht mehr
- Handlungspflichten des VR:
- Einberufung einer GV
- Beantragung von Sanierungsmassnahmen
Überschuldung
(vgl. OR 725 Abs. 1)
- Ausgangslage:
- Bilanzverlust = grösser als AK + gesetzliche Reserven
- Voraussetzungen:
- Begründete Besorgnis einer Überschuldung
- Handlungspflichten des VR:
- Erstellung einer Zwischenbilanz
- Vorlage der Zwischenbilanz zur Prüfung durch einen zugelassenen Revisor
- Benachrichtigung des Richters (vgl. OR 725 Abs. 2)
- Ausnahme: Rangrücktritte der Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung (vgl. OR 725 Abs. 2 a.E.)
Weiterführende Informationen
» Überschuldung einer Gesellschaft
Literatur
- GLANZMANN LUKAS, Rangrücktritt und Nachrangvereinbarung, in: GesKR 1/2007, S. 6 ff.
- VON GREYERZ CHRISTOPH, Prüfung, Berichterstattung und Vorgehen bei Kapitalverlust und Überschuldung, in: Aufgaben und Verantwortlichkeit der Kontrollstelle, SSTR, Bd. 36, Zürich 1979
- LANZ RUDOLF, Kapitalverlust, Überschuldung und Sanierungsvereinbarung, SSTR, Bd. 68, Winterthur 1985
- NOBEL PETER, Patronatserklärung und ähnliche Erscheinungen im nationalen und internationalen Recht, in: Personalsicherheiten, Berner Bankrechtstag, Bd. 4, Bern 1997, S. 53 ff.
- SCHNYDER ANTON K., Patronatserklärungen – Haftungsgrundlage für Konzerngesellschaften, in: SJZ 86 (1990) 57 ff.
- WITMER JOERG, Der Rangrücktritt im Schweizerischen Aktienrecht, Winterthur 1999
- SUTTER-RUEDISSER MICHELE F. / SUTTER ROLF, Verwaltungsratstätigkeit im Konzernverhältnis – Sorgfalts- und Treuepflichten im Spannungsfeld zu den Konzerninteressen, in Der Schweizer Treuhänder, 2012/5, S. 372 ff.
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