Die Schweizerische Rechtsordnung im allgemeinen und das schweizerische Immobiliarsachenrecht im Besonderen gelten als beständig und rechtssicher.
Das Eigentum ist verfassungsmässig geschützt.
Die Rechtsordnung ermöglicht alle Arten von Verpfändungen, d.h. Grundpfand-, Faustpfand- und Forderungspfandrechte sowie die sog. Sicherungsübereignung, die dem Gläubiger die umfassendste Absicherung für alle Verwertungssituationen ermöglicht.
Trotzdem gilt: Kein Erwerb, sei es als asset- oder share-deal, ohne legal due diligence.
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