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Rechtsvorschlag

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Frist für RV

Rechtsgebiet:
Rechtsvorschlag
Stichworte:
Rechtsvorschlag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Frist

Die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages beträgt 10 Tage ab der Zustellung des Zahlungsbefehls. In der Wechselbetreibung beträgt die Frist für den Rechtsvorschlag nur 5 Tage.

Wiederherstellung der Frist

Kann der Schuldner den Rechtsvorschlag nicht erheben aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, kann die Aufsichtsbehörde oder die in der Sache zuständige richterliche Behörde die Frist wiederherstellen. Der Schuldner muss innert der gleichen Frist vom Wegfall des Hinderungsgrundes an ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist stellen.

Hinweis:

Ferienabwesenheit, mangelnde Zeit, berufliche Abwesenheit, usw. kommen als Hinderungsgründe nicht in Frage. Hingegen kann schwere Krankheit ein Hinderungsgrund sein.

Nachträglicher Rechtsvorschlag

Ein nachträglicher Rechtsvorschlag, also nach Ablauf der Frist, kommt nur in Frage, wenn ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat. Der Betriebene muss innert 10 Tagen, seit er vom Gläubigerwechsel Kenntnis erhalten hat, beim Richter am Betreibungsort den nachträglichen Rechtsvorschlag schriftlich und begründet erklären.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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