- DERS, Poursuite pour dettes et faillite: Le commandement
de payer (Art. 69-73 LP), FJS N 978a, Genève 1984. - GASSER, Revidiertes SchKG – Hinweise auf kritische Punkte, ZBJV 1996, 627.
- GROMMÉ, Rechtsvorschlag und Beschwerde im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Diss. Zürich 1966.
- HINDERLING, Der Inhalt des Rechtsvorschlages, BISchK 1945, 65.
- JEKER, Die Zustellung der Betreibungsurkunden nach schweizerischem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, Diss. Bern 1943.
- KOSTKIEWICZ KREN, Zustellung von Betreibungsurkunden, BISchK 1996, 201 ff.
- KOSTKIEWICZ, Gerichtsstände im revidierten SchKG, AJP 1996, 1360.
- RUEDIN, Der Rechtsvorschlag, SJK Nr. 979.
- RUEDIN, Der Zahlungsbefehl, SJK Nr. 978a.
- SCHMID, Der Zahlungsbefehl, Diss. Bern 1930.
- SCHÜTZ, Die Mitwirkung der Polizei im Betreibungsverfahren, BISchK 1962, 1-12.
- STAEHELIN A., Billigkeit und Strenge im Zivilprozess und in der Zwangsvollstreckung, BJM 1967, 105.
- STAEHELIN D., Neuerungen im Bereiche des Zahlungsbefehls, des Rechtsvorschlags, der Rechtsöffnung und der Einstellung der Betreibung, Referat an der Tagung vom 23. Juni 1995 im Casino Luzern.
- VOEGELI, Der Rechtsvorschlag nach schweizerischen SchKG, Diss. Bern 1931.
- WALDER, Der Rechtsvorschlag, SJZ 1972, 17, BISchK 1972, 129.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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