Ordentliche Kündigung
- Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen resp. vertraglichen Fristen und Termine (vgl. Kündigungsfristen und -termine)
- Kündigung darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen (vgl. Kündigungsschutz)
Ausserordentliche Kündigung
Grundsatz
Kündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen resp. vertraglichen Fristen und Termine. Eine solche Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; ansonsten ist sie unwirksam (vgl. Kündigungsfristen und -termine).
Anwendungsfälle
- Kündigung aus wichtigen Gründen (OR 266g)
- Kündigung infolge Konkurs des Mieters (OR 266h)
- Kündigung infolge schwerem Mangel (OR 259b lit. a)
- Kündigung infolge schwerer Sorgfaltspflichtverletzung des Mieters (OR 257f Abs. 3 und 4)
- Kündigung infolge Tod des Mieters
- Kündigung infolge Zahlungsrückstand des Mieters (OR 257d)
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