Gesetzliche Grundlagen
OR 271 ff.: Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
Anwendungsbereich
- nur Kündigungen von Mietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume sind anfechtbar
- nur bei unbefristeten Mietverhältnissen (befristete Mietverhältnisse enden ohne Kündigung)
- ordentliche und ausserordentliche Kündigungen sind anfechtbar
Hier finden Sie die folgenden weiteren Informationen zum Kündigungsschutz:
- Grundregel (ZGB 271 Abs. 1)
- Begründung der Kündigung
- Spezialregeln bei der Kündigung durch den Vermieter
- Legitimation zur Kündigungsanfechtung
- Verfahren (OR 273 Abs. 1)
- Klageformular
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