- Grundsätzlich sind Kündigungen zulässig, wenn sie einem objektiv ernsthaften und schutzwürdigen Motiv und damit einem legitimen Interesse des Kündigenden entsprechen.
- Nicht zulässig sind Kündigungen, die gegen Treu und Glauben verstossen.
- Fallgruppen unzulässiger Kündigungen:
- Kündigung als Schikane oder Rache
- Kündigung ohne schutzwürdiges Interesse
- Kündigung verstösst gegen das Gebot der schonungsvollen Rechtsausübung
- Kündigung erscheint als widersprüchliches Verhalten
- Kündigung begründet ein krasses Missverhältnis der gegenseitigen Interessen
- Beispiele zulässiger Kündigungen:
- Kündigung weil der Mieter wiederholt verspätet den Mietzins zahlt
- Kündigung weil zwischen Vermieter und Mieter eine subjektive Unverträglichkeit besteht (sofern im gleichen Haus wohnhaft)
- Kündigung gegen einen von zwei streitenden Hausbewohnern um den Hausfrieden wiederherzustellen
- Kündigung weil der Vermieter das Mietobjekt selber benutzen will
- Kündigung weil das Haus umfassend saniert wird
- Kündigung um einen höheren Mietzins zu erlangen, wobei dieser nicht missbräuchlich sein darf
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietverhält...Autoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:MieterausweisungEinleitung zur MieterausweisungAutoren:MietvertragEinleitung zum MietvertragAutoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / MietzinseAutoren:Nachmieter / vorzeitige RückgabeEinleitung zum Nachmieter / Ersatzmieter
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht