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Restrukturierung

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Zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung

Rechtsgebiet:
Restrukturierung
Stichworte:
Restrukturierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziel

In rechtlicher Hinsicht bedeutet Sanierung die „Gesamtheit der Massnahmen, die ein in seiner Existenz bedrohtes Unternehmen wiederherstellen soll“ (vgl. Baumgartner, Fortführung eines Unternehmens nach Konkurseröffnung, Zürich 1987, S. 103).

Gläubigerinteressen

Die Interessenlage des Gläubigers betrifft insbesondere

  • die Höhe des Betreffnisses, welches auf seine Forderung entfällt
  • die Erhaltung des Unternehmens oder eines Betriebsteiles als Kunde für künftige Aufträge.

Gesellschafterinteressen

Die Gesellschafter haben natürlich ein Interesse am Fortbestand des Unternehmens, da ansonsten in den eigenen Büchern

  • Bewertungskorrekturen notwendig werden

Wenn es sich für die Gesellschafter rechnet, haben sie nichts gegen eine Abspaltung, Uebertragung eines Betriebsteils oder ähnliches einzuwenden.

Massnahmen der Schuldnerin

In zwangsvollstreckungsrechtlicher Hinsicht kommen als sog. Rechtswohltat folgende Massnahmen in Frage:

  • Konkursaufschub
  • Nachlassverfahren
    • Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
    • Nachlassvertrag
      • als Stundungsvergleich
      • als Dividendenvergleich
  • Unternehmensweiterführung im Konkurs (sehr selten/erfordert mutigen Konkursverwalter)
    • bis zur Genesung und Widerruf des Konkurses
    • bis zum Verkauf eines überlebensfähigen Betriebsteiles (Betriebsübernahme / asset deal)
  • Auffanggesellschaft im Konkurs
  • Nachlass aus dem Konkurs.

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