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Retentionsrecht

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Retentionsrecht
Stichworte:
Retentionsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Faustpfandrecht

  • Das Retentionsrecht besteht kraft Gesetz und wird nicht – wie das Faustpfandrecht – durch Vertrag begründet

Einrede des nicht oder nicht gehörig erfüllten Vertrags [OR 82]

  • Recht, die eigene Leistung zurückzubehalten, bis die andere Partei ihre Gegenleistung erbracht hat (kein dingliches Verwertungsrecht an fremden Sachen

Obligatorisches Retentionsrecht

  • (vertraglich vereinbartes, nicht dingliches) Recht des Schuldners, die eigene Leistung bis zur Erbringung der Gegenleistung durch die andere Partei zurückzubehalten

Vertraglich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht

  • (vertraglich vereinbartes, nicht dingliches) Recht des Schuldners, die Rückgabe einer bestimmten Vertragssache des Vertragspartners unter vereinbarten Voraussetzungen verweigern zu können

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