Gesetzliche Grundlage:
- SchKG 283 f.
Materielle Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet der jeweilige gesetzliche Retentionsanspruch (siehe Arten von Retentionsrechten) oder die Vereinbarung (vertraglich statuiertes Retentionsrecht).
Das Retentionsrecht gibt dem Gläubiger das Recht auf Befriedigung aus dem Wert wie das Faustpfandrecht.
Es finden daher die Regeln über die Betreibung auf Pfandverwertung Anwendung.
Die einzelnen Punkte einer Retentions-Verwertung sind:
- Unaufschiebbarkeit der Retentionsmassnahmen
- Retentionsurkunde
- Aufnahme der Retentionsurkunde
- Wirkungen der Retentionsurkunde
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
- Rückschaffung beiseitegeschaffter Retentionsgegenstände
Weiterführende Informationen
- STUDER FRANZ, Das Retentionsrecht in der Zwangsvollstreckung, Diss. Zürich 2000, S. 29 f., zur Verwertung eines geleasten Geschäftswagens