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Retentionsrecht

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Arten Retentionsrecht

Erstellungsdatum:
07.11.2013
Aktualisiert:
24.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Retentionsrechte können unterschieden werden:

1) Kaufmännisches Retentionsrecht

2) Sachenrechtliches Retentionsrecht

Besitzgebundenes Retentionsrecht

Dazu gehören folgende Retentionsrechte:

Entstehung des besitzgebundenen Retentionsrechts

Das besitzgebundene oder allgemeine Retentionsrecht entsteht unmittelbar, mit der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, ohne dass es dazu einer vertraglichen Vereinbarung bedarf. Es entsteht, wenn sich der Retentionsgegenstand im Besitze des Gläubigers befindet.

Beispiel

Das Fahrzeug des Schuldners befindet sich in der Garage des mit der Reparatur Beauftragten. Letzterer ist berechtigt, bei gegebenen Voraussetzungen, das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Reparaturkosten zurückzubehalten und im Betreibungsverfahren gegebenenfalls verwerten zu lassen.

Besitzloses Retentionsrecht

Besitzlose Retentionsrechte setzen keinen Besitz des Gläubigers an den Retentionsgegenständen voraus.

Dazu gehören folgende Retentionsrechte:

Weiterführende Informationen

  • BGE 51 III 150 f.
  • BGE 61 II 164 Erw. 4
  • BGE 74 III 12
  • BGE 83 III 37

3) Schuldrechtliches Retentionsrecht

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