Die Revisionspflicht bezweckt den Schutz der Marktteilnehmer (Gläubiger und Anleger) und soll das Vertrauen in den Handelsplatz fördern. In der Schweiz ist sie von der Grösse des zu prüfenden Unternehmens abhängig. Die Rechtsform des Unternehmens ist dabei zweitrangig.
Umfassende Geltung der Revisionspflicht
Die Revisionspflicht sowie deren Ausgestaltung ist zwar im Recht der Aktiengesellschaften verankert (Art. 727 ff. OR), sie gilt u.U. jedoch auch für:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Vereine.
Unterschiedliche Ausgestaltung der Revisionspflicht
Die Revisionspflicht gestaltet sich je nach wirtschaftlicher Bedeutung der Gesellschaft unterschiedlich. Abhängig von den gesetzlichen Kriterien ist eine ordentliche Revision bzw. eine eingeschränkte Revision vorgeschrieben. Unter Umständen kann letztere
- erweitert (Opting up)
- oder vereinfacht (Opting down) werden.
- sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, so kann auf eine eingeschränkte Revision auch verzichtet werden (Opting out).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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