Ausgangslage
Ein Sachverständigengutachten kann sein:
- Gerichtsgutachten oder
- Privat- bzw. Parteigutachten
Offizialmaxime
Handelt es sich um eine Streitsache, die dem Parteiwillen und damit der Dispositionsmaxime entzogen ist (zB Mord), ordnet das zuständige Gericht das Sachverständigengutachten an.
Privatgutachten
Das Privatgutachten
- ist kein Beweismittel
- hat nur die Bedeutung einer Parteibehauptung
- gleiche Novenbeschränkungen wie bei Parteibehauptungen
- Richter hat sich aber immerhin in diesem Rahmen damit auseinanderzusetzen
- kann beweismässig anerkannt werden, wenn
- der Gutachter anerkannter Fachmann ist
- die Erstattung im Auftrage beider Parteien erfolgt
- wird hinsichtlich der Kosten nicht entschädigt
- kann aber Zweifel an der Richtigkeit der Schlussfolgerungen des Gerichtsgutachtens begründen und damit Anlass für Weiterungen sein (zB Anordnung weiterer Begutachtung).
Hinweis:
Diese Website informiert über das Sachverständigengutachten, welches als Gerichtsgutachten erstellt wird.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.