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Sachverständigen-Gutachten

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Gerichtsgutachten c. Privatgutachten

Rechtsgebiet:
Sachverständigen-Gutachten
Stichworte:
Sachverständigengutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Ein Sachverständigengutachten kann sein:

  • Gerichtsgutachten oder
  • Privat- bzw. Parteigutachten

Offizialmaxime

Handelt es sich um eine Streitsache, die dem Parteiwillen und damit der Dispositionsmaxime entzogen ist (zB Mord), ordnet das zuständige Gericht das Sachverständigengutachten an.

Privatgutachten

Das Privatgutachten

  • ist kein Beweismittel
  • hat nur die Bedeutung einer Parteibehauptung
    • gleiche Novenbeschränkungen wie bei Parteibehauptungen
    • Richter hat sich aber immerhin in diesem Rahmen damit auseinanderzusetzen
  • kann beweismässig anerkannt werden, wenn
    • der Gutachter anerkannter Fachmann ist
    • die Erstattung im Auftrage beider Parteien erfolgt
  • wird hinsichtlich der Kosten nicht entschädigt
  • kann aber Zweifel an der Richtigkeit der Schlussfolgerungen des Gerichtsgutachtens begründen und damit Anlass für Weiterungen sein (zB Anordnung weiterer Begutachtung).

Hinweis:

Diese Website informiert über das Sachverständigengutachten, welches als Gerichtsgutachten erstellt wird.

» Informationen zum Privatgutachten

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