Diese werden bezahlt:
Gerichtsgutachten
- durch den Staat, auf Rechnung des Klägers
- in der Regel verlangt das Gericht von der beweisbelasteten Partei einen erheblichen Kostenvorschuss an die Gutachterkosten
- Kostenverteilung dann im Urteil
Privatgutachten
- durch den Auftraggeber
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ohne Ueberwälzungsmöglichkeit.