Sachverständigengutachten im (Zivil-)Prozess gelten als Beweismittel und sind daher nicht selbständig anfechtbar.
Gutachten in Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsinterne Gutachten
- Feststellungsverfügung bei der Behörde verlangen (wenn sie gehorcht)
- Anfechtung
- Verwaltungsexterne Gutachten
- Anfechtung des verfahrensleitenden Entscheids der Behörde, wonach ein Gutachten eingeholt werden solle
- ev. im Rahmen einer Zwischenverfügung
- in aller Regel sind aber die Sachverständigengutachten erst mit der Endverfügung anfechtbar.