Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- Pflicht der Parteien, die Untersuchungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu dulden bzw. soweit notwendig mitzuwirken
- Pflicht kann sich aus materiellem oder Zivilprozessrecht ergeben
Sanktionen für den Weigerungsfall
- Zwang
- Erzwingung der Untersuchung
- Verhaltenswürdigung
- Beweispflicht obliegt der sich weigernden Partei
- Annahme des Verzichts auf das Beweismittel
- Beweisgegner ist die sich weigernde Partei
- Annahme eines ungünstigen Ergebnisses
- Offizialmaxime
- Weigerung wird bei der Beweiswürdigung als Indiz mitgewertet
- Weigerung eines Dritten
- Folgen wie bei der Aussageverweigerung
- Weigerung des Dritten wird bei der Beweiswürdigung als Indiz mitgewertet.
- Beweispflicht obliegt der sich weigernden Partei