Bei der Gutachtensanfertigung sind die folgenden Punkte regelmässig ein Thema:
- schriftlich oder mündlich zu Handen des Protokolls
- Begründungspflicht
- für Überprüfung der Schlussfolgerungen durch das Gericht
- Säumnisfolgen
- Pflichtverletzung
- Ordnungsbusse
- Als ultima ratio: Auftragsentzug
- Honorarzahlung: nach Leistungsstand und Drittverwendbarkeit
- Schadenersatz
- Staatshaftung
- Pflichtverletzung
Gutachtensaufbau
Jeder Sachverständige pflegt eine eigene Disposition wie er die relevanten Grundlagen und Folgerungen seiner Arbeit in Gutachtensform aufbereitet. Beim Aufbau sollen folgende Kriterien den Sachverständigen leiten:
- Transparenz
- Gutachterliche Frage- und Problemstellung
- Übersichtlichkeit
- Einfachheit
- Klarheit
- Logik
- Verständlichkeit des Gutachtens aus sich selbst heraus.
Detailaufbau |
Titelblatt
|
Einleitung |
Gutachterfragen |
Verwendete Tatsachen
|
Verwendete Dokumente
|
Arbeits-/Untersuchungsmethoden sowie Hilfsmittel aus Gründen
|
Wiedergabe Befundtatsachen |
Hauptteil
|
Zusammenfassung / Ergebnis |
Erklärung, wonach der Sachverständige seine Pflicht zu Fairness, zu unparteiischer Beurteilung und zu Handeln nach bestem Wissen und Gewissen stets beachtet habe |
Ort, Datum und Unterschrift |
Gutachtensinhalt
Das Sachverständigengutachten enthält – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Elemente:
Sachverständigengutachten |
[als Gerichtsgutachten] |
Feststellung Sachverhalt seitens der Parteien |
Tatsachenfeststellung des Experten aufgrund seiner Sachkunde |
Mitteilung der einschlägigen Erfahrungssätzen zum Fachgebiet |
Beurteilung der Tatsachen durch den Experten aufgrund seines eigenen Fachwissens und der daraus fliessenden Erfahrungssätze |
Konklusion |
ev. Vorgehensempfehlung |