Bei der Gutachtensanfertigung sind die folgenden Punkte regelmässig ein Thema:
- schriftlich oder mündlich zu Handen des Protokolls
- Begründungspflicht
- für Überprüfung der Schlussfolgerungen durch das Gericht
- Säumnisfolgen
- Pflichtverletzung
- Ordnungsbusse
- Als ultima ratio: Auftragsentzug
- Honorarzahlung: nach Leistungsstand und Drittverwendbarkeit
- Schadenersatz
- Staatshaftung
- Pflichtverletzung
Gutachtensaufbau
Jeder Sachverständige pflegt eine eigene Disposition wie er die relevanten Grundlagen und Folgerungen seiner Arbeit in Gutachtensform aufbereitet. Beim Aufbau sollen folgende Kriterien den Sachverständigen leiten:
- Transparenz
- Gutachterliche Frage- und Problemstellung
- Übersichtlichkeit
- Einfachheit
- Klarheit
- Logik
- Verständlichkeit des Gutachtens aus sich selbst heraus.
Detailaufbau |
Titelblatt
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Einleitung |
Gutachterfragen |
Verwendete Tatsachen
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Verwendete Dokumente
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Arbeits-/Untersuchungsmethoden sowie Hilfsmittel aus Gründen
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Wiedergabe Befundtatsachen |
Hauptteil
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Zusammenfassung / Ergebnis |
Erklärung, wonach der Sachverständige seine Pflicht zu Fairness, zu unparteiischer Beurteilung und zu Handeln nach bestem Wissen und Gewissen stets beachtet habe |
Ort, Datum und Unterschrift |
Gutachtensinhalt
Das Sachverständigengutachten enthält – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Elemente:
Sachverständigengutachten |
[als Gerichtsgutachten] |
Feststellung Sachverhalt seitens der Parteien |
Tatsachenfeststellung des Experten aufgrund seiner Sachkunde |
Mitteilung der einschlägigen Erfahrungssätzen zum Fachgebiet |
Beurteilung der Tatsachen durch den Experten aufgrund seines eigenen Fachwissens und der daraus fliessenden Erfahrungssätze |
Konklusion |
ev. Vorgehensempfehlung |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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