Der das Mandat annehmende Gerichtsgutachter schuldet ein beweistaugliches und beweiskräftiges Gutachten.
Ein nicht verwertbares Gutachten entsteht, wenn eine anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit gegeben ist. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Schweres Übernahmeverschulden des Gerichtsgutachters
- Schwere inhaltliche und/oder fachliche Mängel des Gerichtsgutachtens
- Absenz der Fachkenntnisse
- Fehlende persönliche Gutachtenserstellung
- Unerlaubte Substitution
- Unerlaubte Delegation
- Gutachter hat Fragestellung nicht verstanden und verfehlt daher Beweisthema
- Lückenhaftigkeit und damit verbundene Unverwertbarkeit des Gutachtens
- Fehlende Nachvollziehbarkeit
- Widersprüchlichkeit
- Nachträglicher Ausstandsgrund beim Gerichtsgutachter.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RechtsverweigerungEinleitung zur RechtsverweigerungAutoren:ProzesskautionEinleitung zur ProzesskautionAutoren:SchlichtungsverfahrenEinleitung zum SchlichtungsverfahrenAutoren:ProzessentschädigungEinleitung zur ProzessentschädigungAutoren:SchiedsgerichtEinleitung zum SchiedsgerichtAutoren:ProzessierenEinleitung zum Prozessieren in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht