Allgemeines
Der forensisch tätige Anwalt ist stets mit Gutachten konfrontiert. Als Beweismittel wie jedes andere (Zeugen, Urkunden usw.) ist das Sachverständigengutachten bei der Prozessführung zu berücksichtigen.
ANWALT mit Fachkunde
Am besten ist der Klient mit interdisziplinären Streitfragen beim „fachkundigen Anwalt“ aufgehoben. Anwälte mit Doppelstudien oder Anwälte mit Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patent wissen in einer Person, was Sache ist. Sie können Wissen und Erfahrung des Sachverständigen einschätzen und dessen Arbeit beurteilen. Je älter der Anwalt ist und in seinem Hauptberuf von seiner Erfahrung profitieren kann, desto eher fehlt ihm die Aktualität seiner technischen, medizinischen oder sonstigen zweiten Fachrichtung, ausser habe sich auf die anwaltliche Tätigkeit im betreffenden Gebiet spezialisiert.
ANWALT in multidisziplinärer Praxis
Anwälte in multidisziplinären Praxen haben für Klienten die Möglichkeit, bei Kollegen der anderen, Prozessthema bildenden Fachrichtung grundlegende Informationen zur Person des Sachverständigen und zur Branchenbeurteilung des Streitthemas einzuholen bzw. das Sachverständigenergebnis überprüfen zu lassen.
ANWALT ohne Fachkunde
Der Anwalt ohne Fachkunde
- kämpft bei der Auswahl des Sachverständigen oder der Formulierung der Gutachtensfragen mit den gleichen Problemen wie das Gericht
- hat bei der Beurteilung der Erfolgschancen eines Gerichtsgutachtens und bei der Prüfung des erstellten Gutachtens gegenüber dem Mandanten keine Wissensvorteile.
Weiterführende Informationen finden Sie unter » Privatgutachten
ANWALT und Parteivertretung bei der Gutachtensproduktion
Im Verlaufe der Gutachtensproduktion ist der Anwalt als Parteivertreter mit folgenden Themen konfrontiert:
- Antrag auf Einholung eines Gerichtsgutachtens
- Expertenvorschläge
- Expertenablehnung
- Gutachterfragen
- Sachverständigengutachten in der Beweiswürdigung
- Obergutachten
- Privatgutachten im laufenden Prozess.
Anwalt und Gerichtsgutachten
Hinweise, Details und Empfehlungen finden Sie im nachfolgenden PDF: