Schenkung
Schenkung ist die lebzeitige unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes.
Schenkungsvertrag
Die Schenkung beinhaltet ein Vertrag, wonach der Schenker dem Beschenkten ohne vorbestandenen rechtlichen Anlass aus reiner Begünstigungsabsicht unentgeltlich, d.h ohne Gegenleistung, eine Sache, Leistung, Forderung oder Schulderlass zuwendet.
Je nach der Art der Leistungserbringung wird in 2 Arten Schenkungsverträge unterschieden in:
- Handschenkung
- Leistungserbringung bei Vertragsabschluss
- Schenkungsversprechen
- Leistungserbringung in einem späteren Zeitpunkt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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