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Schenkungen / Spenden

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Fazit

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schenkungen sind unter den Rechtsgeschäften eine Ausnahmeerscheinung und auch nicht das Übliche. Die Schutzbestimmungen des Gesetzgebers sind notwendig und nützlich. Sie betreffen aber ausschliesslich den Schenkenden. Vernachlässigt wird die Rechtsposition des Beschenkten. Auch er müsste darüber belehrt werden, dass sich im Anschluss an die Schenkung die Verhältnisse verändern können und er einer – vielleicht auch unberechtigten – Rückforderungsgefahr ausgesetzt ist, der er möglicherweise kostenintensiv zu begegnen hat, will er nicht nur einfach so nachgeben. Der Gesetzgeber alloziert die Schenkung sehr statisch. In der Praxis lässt sich feststellen, dass das Schenkungsverhältnis nicht mit vollzogener Schenkung beendet ist, sondern emotional nachwirkt.

  • Der Schenker
    • verändert sich charakterlich in seinen Wertvorstellungen (in den besten Jahren generös, wird er im Alter vielleicht vom Altersgeiz befallen und möchte Schenkungen rückgängig machen);
    • hat sich ein Wohlverhalten des Beschenkten anders vorgestellt oder seine Ansprüche später erhöht;
    • verfolgte mit der Schenkung eine Verhaltensbeeinflussung des Beschenkten zu seinen Gunsten in gegenwärtigen oder späteren Angelegenheiten, denen aber der Beschenkte, der seinerseits Rechts-, Sorgfalts- und Treuepflichten gegenüber Dritten zu beachten hat, nicht wunschgemäss nachkam (faktische Bestechung, zumindest Beeinflussung oder wie auch immer?)
  • Die Rechtsnachfolger haben in der Regel eine andere Beziehung zum Beschenkten und sehen sich meistens durch den Schenkungsvorgang emotional und / oder finanziell zurückgesetzt; sie wollen daher zumindest gegenüber dem Beschenkten wieder „ins Recht gesetzt“ werden; sie blenden daher den sog. „animus donandi“, d.h. den Schenkungswillen ihres Rechtsvorgängers, aus oder stellen ihn in Frage.

Der Beschenkte trägt daher immer das Risiko, dass später die Schenkungssache nochmals aufgerollt wird. Wie bei allem im Leben gibt es auch hier eine positive und negative Seite. Oder anders ausgedrückt: Auch die Schenkung verpflichtet. – Im Leben gibt es nichts „gratis“.

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