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Schenkungen / Spenden

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Begriff und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriffe

Spenden

  • =   Person widmet Vermögenswerte (Spenden) wie Geld oder Sachen

Spendensammlungen

  • =   natürliche oder juristische Personen fordern Personen auf, ihnen Vermögenswerte in Form von Geld oder Sachen zukommen zu lassen

Sammlung (auch. Aufforderung zur Spendung)

  • =   Übertragung von Vermögenswerten zugunsten eines bestimmten Zwecks

Spendung ausserhalb von Sammlungen

  • =   Übertragung von Vermögenswerten ohne Aufforderung eines „Sammlers“

Abgrenzung «Betteln»

Sammeln für den eigenen Lebensunterhalt ist „Betteln“.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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