Folgende Lebenssituationen können Reflexe auf frühere Schenkungen haben:
- Längere Lebenserwartung
- Höhere Pflegekosten im Alter
- Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen
- Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge
Folgen davon sind:
- Nichtanerkennung (übermässiger) Schenkungen durch Sozialversicherungen (zB ELG 3c Abs. 1 lit. g)
- Sozialleistungen der Gemeinden, mit Regress auf Verwandte und Beschenkte
- Rückerstattung der Sozialhilfe durch die späteren Erben an die Gemeinde.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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