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Schenkungen / Spenden

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Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bei allen schuldrechtlichen Verträgen des schweizerischen Rechts wird unterschieden in:

  • Verpflichtungsgeschäft
  • Verfügungsgeschäft

Die Handschenkung ist kein Schuld-, sondern eine Realvertrag (Konsens über unentgeltliche Zuwendung + Übergabe des Schenkungsgegenstandes).

Einzig die Abtretung von Forderungen (Zession) gilt als sog. abstrakt, wo Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht auseinandergehalten wird; je nach Formulierung bedarf es keines zusätzlichen Verfügungsgeschäftes.

Verpflichtungsgeschäft

=   Verpflichtung zur Ausrichtung der Schenkung (bei der „Handschenkung“ verschmelzen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft)

Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen ist immer nur ein Verpflichtungsgeschäft.

Verfügungsgeschäft

=   Vollzug der mit dem Verpflichtungsgeschäft angestrebten Schenkung (Erfüllung der Schenkerpflicht).

Unterschiedliche Vollzugsmassnahmen

Der Vollzug orientiert sich immer am Schenkungsgegenstand:

  • Immobilie / beschränkt dingliches Recht:
    • Grundbucheintrag
  • Forderungsanspruch:
    • Zession (Abtretung)
  • Gesellschaftsrechtlicher Vorgang:
    • Handelsregistereintrag, ev. in Kombination zu anderen Traditions-Anforderungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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