Grundsätze
GlG 11 verpflichtet die Kantone Schlichtungsstellen zu errichten.
Wo Schlichtungsverfahren durchzuführen sind, kann die gerichtliche Klage erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren angehoben.
Schlichtungsstellen haben keine Entscheid-, sondern nur Empfehlungskompetenz. Trotzdem kommt einer Einigung vor einer Schlichtungsstelle die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs zu.
Rachekündigung
Die Kündigungs-Ungültigkeitsklage muss beim Gericht anhängig gemacht werden (GlG 10 Abs. 3).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Öffentliches PersonalrechtEinleitung zum öffentlichen PersonalrechtAutoren:EntsendungenEinleitung zu den EntsendungenAutoren:Überstunden und ÜberzeitEinleitung zu Überstunden / ÜberzeitAutoren:KadermitarbeiterEinleitung zu KadermitarbeiterAutoren:TimesharingEinleitung zu TimesharingAutoren:GruppenarbeitsverhältnisEinleitung zum Gruppenarbeitsverhältnis
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht