Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat gegen das weltweit grösste Online-Poker-Unternehmen „Full Tilt“ eine Betrugsklage angestrengt. Bei ihren Ermittlungen will die Strafuntersuchungsbehörde festgestellt haben, dass von den Kundeneinlagen ein grosser Teil verschwunden sei; das Unternehmen sei daher geschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Firmenbesitzer seit April 2007 rund USD 440 Mio. in die eigenen Taschen umgeleitet hätten.
Das von Amerikanern geführte und im Ausland angesiedelte Unternehmen soll dadurch angeblich Gelder seiner Spieler veruntreut haben. Die teilnehmenden Pokerspieler bangen um ihre Einsatzgelder und Spielgewinne.
Der federführende Staatsanwalt soll Full Tilt als
«globales Ponzi-Schema»
bezeichnet haben.
Da auch die Alderney Gambling Control Commission (AGCC) am 29.06.2011 die Lizenz von Full Tilt aussetzte, konnte nicht mehr gespielt werden und es wurden auch die Auszahlungen gestoppt. Angeblich soll Full Tilt der AGCC in der Höhe von £ 250’000 Lizenzgebühren schulden. Die Lizenzaussetzung sei aus rechtlichen Interessen und zum Wohle der Full Tilt-Pokerspieler erfolgt.
Der Fall Full Tilt rückt die menschliche Leidenschaft des Spielens und Zockens in den medialen Mittelpunkt. An den webbasierten illegalen Glückspielen sollen je Session oft mehr als 50’000 Pokerspieler teilgenommen haben.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Lombardkredit / Margin CallEinleitung zum Lombardkredit und Margin CallAutoren:AnlegerschutzEinleitung zum AnlegerschutzAutoren:Vertragliche AnlagefondsEinleitung zu vertragliche AnlagefondsAutoren:Schneeballsystem / Pyramidensyst...Einleitung zu SchneeballsystemenAutoren:Blockchain und Distributed Ledge...Einleitung zu Blockchain und «Distrib...Autoren:BankgarantieEinleitung zur Bankgarantie
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht