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Schnuppertage / Probearbeit

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Schnuppertage / Probearbeit
Stichworte:
Schnuppertage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schnuppertage

Die Schnuppertage bilden ein von Probeunternehmen und Bewerber gewollte, unbezahlte Kennenlernphase.

Probearbeit

Die Probearbeit ist ein Arbeitsverhältnis, welches auf den Austausch von Arbeit gegen Bezahlung ausgerichtet ist.

Gleiches gilt für die Probezeit, die einem Dauerarbeitsverhältnis vorausgeht.

Auf die als Arbeitsverhältnis zu qualifizierende Probearbeit und Probezeit wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Die Regeln gelten als bekannt.

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