Schnuppertage
Die Schnuppertage bilden ein von Probeunternehmen und Bewerber gewollte, unbezahlte Kennenlernphase.
Probearbeit
Die Probearbeit ist ein Arbeitsverhältnis, welches auf den Austausch von Arbeit gegen Bezahlung ausgerichtet ist.
Gleiches gilt für die Probezeit, die einem Dauerarbeitsverhältnis vorausgeht.
Auf die als Arbeitsverhältnis zu qualifizierende Probearbeit und Probezeit wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Die Regeln gelten als bekannt.
Tipp:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.