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Schnuppertage / Probearbeit

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Lohn für Probearbeit?

Rechtsgebiet:
Schnuppertage / Probearbeit
Stichworte:
Schnuppertage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wurde vor dem Probeeinsatz keine Unentgeltlichkeit vereinbart, wird die „Entgeltlichkeit“ des Schnupperverhältnisses vermutet und ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Bewerber vereinbart.

Die Lohnhöhe richtet sich nach OR 322. – OR 322 Abs. 1 verlangt vom Arbeitgeber, dass er dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten hat, der verabredet, üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu OR 319 – 362, 7. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2012, N 2 zu OR 319

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