Schnuppertage-Vereinbarung
Wie hievor erwähnt bedarf der Aufschluss der Vermutung, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis mit Austausch von Leistung und Bezahlung gewollt, der klaren und schriftlichen Regelung durch eine sog. „Schnuppertage-Vereinbarung“.
Ausblick
Schnuppertage erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Das Schnuppertage-Verhältnis ist von den Rechten und Pflichten klar zu regeln.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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