Anstelle einer „Kapitalspritze“ (Eigenmitteleinschuss) kann auch eine externe Schuldübernahme dem in Notlage geratenen Schuldner Entlastung bringen. Eine Sanierung dieser betriebswirtschaftlichen Art ist vor allem bei Konzernen oder bei Familienunternehmen, wo der Patron zum Beispiel als Schuldübernehmer auftritt, anzutreffen.
Häufiger ist indessen die Ablösung anzutreffen: Der Befreier (meistens Konzernmutter oder Konzernschwester) zahlt die Kreditschuld zurück.
Vgl. Exkurs: Ablösung
Der Entscheid pro Schuldübernahme oder pro Ablösung ist von verschiedenen Parametern beim Schuldübernehmer resp. Ablöser und bei der Altschuldnerin abhängig (Liquidität, Bilanzielle Aspekte, Steuerfolgen usw.).
Weiterführende Informationen
- Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, St. Gallen 2012, S. 52 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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