LAWINFO

Schweizerische Immobilien

QR Code

Immobilien Due Diligence

Rechtsgebiet:
Schweizerische Immobilien
Stichworte:
Schweizerische Immobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die angelsächsische „Real Estate Due Diligence“ für Kapitalanlage-, Gewerbe- und Industrieobjekte hat sich in der Schweiz schnell durchgesetzt.

Käufer-Due Diligence

Die Käufer-Due Diligence (investor due diligence) dient in der Regel:

  • als Entscheidungsgrundlage für Immobilientransaktion
  • der systematischen Immobilienprüfung vor dem Erwerb
  • der Kaufpreisfindung
  • der Identifizierung von Chancen und Risiken
  • der Ortung des kaufvertraglichen Regelungsbedarfs
    • praxisübliche Gewährleistungswegbedingung erfordert due diligence (siehe Immobilienerwerb, Gewährleistung)
    • Risiken eines belasteten Standorts bzw. von Altlasten hat der Verkäufer zu tragen.
  • der Beurteilung, ob Vertragsverhandlungen aus der starken oder der schwachen Position heraus geführt werden können.

Prüfthemen

Prüffelder sind:

  1. Immobilienmarkt (Market Due Diligence)

  2. Recht (Legal Due Diligence)

  3. Steuern (Tax Due Diligence)

  4. (Bau-)Technik (Technical Due Diligence)

  5. Altlasten (Environmental Due Diligence)

  6. Finanzen (Financial Due Diligence)

Übersicht

Die Abläufe einer Immobilien-due-diligence lassen sich wie folgt schematisch einfangen:

Übersicht: Immobilien Due Diligence

Klicken Sie auf die Grafik, um sie in Originalgrösse anzuzeigen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.