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Schweizerische Immobilien

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Grundbuch / Informationssysteme

Rechtsgebiet:
Schweizerische Immobilien
Stichworte:
Schweizerische Immobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundbuch

Das Grundbuch wird durch zwei Grundprinzipien geprägt:

  • Das Eintragungsprinzip
  • das Publizitätsprinzip.

Grundstücksbestand und Eigentümerstellung, allfällige dingliche Beschränkungen und die auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte ergeben sich aus dem Grundbuch. Die räumliche Ausdehnung des Grundstücks ergibt sich aus den Grundbuchplänen, die sich auf die Grundvermessung stützen.

Weitere Informationssysteme

Nebst der Informationen aus dem Grundbuch stehen dem Erwerber die Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) zur Verfügung:

  • Landesvermessungsdaten
  • Grundbuchpläne (Katasterpläne) aufgrund amtlicher Vermessung
  • Landesgeologiedaten (Informationen über die Beschaffenheit, Eigenschaften und Prozesse des Untergrundes)
  • Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen [OeREB-Kataster] (neues Verzeichnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen der kantonalen und kommunalen Eigentumsbeschränkungen)
  • Kataster der belasteten Standorte

Exkurs Kataster der belasteten Standorte (KbS)

Der KbS basiert auf dem in den frühen 1990er-Jahren eingeführten „Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK). Nach Ueberprüfung und Neubeurteilung der VFK-Daten werden im KbS ausgewiesen:

  • Ablagerungsstandorte
  • Betriebsstandorte
  • Unfallstandorte.

Der öffentlich zugängliche KbS gibt Auskunft darüber:

  • ob ein Standort belastet ist (ohne schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt)
  • ob von einem belasteten Standort schädliche Einwirkungen zu erwarten sind und er untersucht werden muss oder
  • ob ein belasteter Standort wegen den zu erwartenden Einwirkungen überwacht oder saniert werden muss
    • Sanierungsbedürftige belastete Standorte sind Altlasten im rechtlichen Sinn.

» Weitere Informationen zum Thema belastete Standorte / Altlastenrecht

Informationsbeschaffung

Wer Rechtsgeschäfte über Grundstücke tätigt, sollte sich zuerst einlässlich nach Bestand und Belastungen des Grundstückes erkundigen:

  • Grundbuch
  • Grundbuchpläne
  • Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, soweit dieser noch nicht besteht oder nicht vollständig ist: Bauakten bei den Baubewilligungsbehörden
  • Kataster der belasteten Standorte.

In topografisch heiklen Lagen empfiehlt sich auch der Beizug der Landesgeologiedaten.

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