Auch beim SICAF sind zum Schutze der Anleger bestimmte Aspekte zu beachten (kein Anspruch auf Vollständigkeit), wobei hier natürlich die Ausgangslage von besonderer konkreter Wichtigkeit ist (Wer initiierte den SICAF an? Fachkunde? Professioneller Anleger? Sorgfaltsfehler bei der SICAF-Führung? Anlage- und / oder Risikomanagement-Fehler? uam):
- Aufklärungspflicht
- als Effektenhändler? Hinweispflicht auf allf. Interessenkonflikte
- aus Anlageberatung
- Beratung
- Treuepflicht aus Auftrag
- Sorgfaltspflicht aus Auftrag
- Risikoprofil des Anlegers
- Protokollierungspflicht
- Prospekthaftung
- Informationspflicht bei strukturierten Produkten?
- Emittentenrisiko / Bonitäts- bzw. Ausfallrisiko
- Warnpflicht bei sich nachträglich abzeichnenden Gefahren, nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Retrozessionen (Rückvergütungen oder kick-backs)
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