Auch beim SICAF sind zum Schutze der Anleger bestimmte Aspekte zu beachten (kein Anspruch auf Vollständigkeit), wobei hier natürlich die Ausgangslage von besonderer konkreter Wichtigkeit ist (Wer initiierte den SICAF an? Fachkunde? Professioneller Anleger? Sorgfaltsfehler bei der SICAF-Führung? Anlage- und / oder Risikomanagement-Fehler? uam):
- Aufklärungspflicht
- als Effektenhändler? Hinweispflicht auf allf. Interessenkonflikte
- aus Anlageberatung
- Beratung
- Treuepflicht aus Auftrag
- Sorgfaltspflicht aus Auftrag
- Risikoprofil des Anlegers
- Protokollierungspflicht
- Prospekthaftung
- Informationspflicht bei strukturierten Produkten?
- Emittentenrisiko / Bonitäts- bzw. Ausfallrisiko
- Warnpflicht bei sich nachträglich abzeichnenden Gefahren, nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Retrozessionen (Rückvergütungen oder kick-backs)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.