Begehren
Die Genehmigung des auf das Unternehmen ausgestellten Spesenreglements ist bei der am Sitze zuständigen kantonalen Steuerbehörde zu beantragen. Das gleiche gilt für allf. Aenderungen oder Ergänzungen.
Antrag und Begründung
Wie jedes andere Gesuch in einer Verwaltungsrechts-Sache hat auch das Genehmigungsgesuch einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Unternehmensspezifisches
Es macht Sinn, die betriebsspezifischen Begebenheiten des Unternehmens bei der Spesenvergütung in das Spesenreglement einfliessen zu lassen. Oft bedarf es aber Gespräche mit dem zuständigen Steuerbeamten vor Einreichung des Gesuches um auszuloten:
- die Grenzen des Ermessens im diesbezüglichen Verwaltungshandeln
- die oft auch unterschiedliche Umsetzung des Verwaltungsermessens im konkreten Fall oder beim individuellen Anliegen.
Beilagen
Dem Genehmigungs-Gesuch sind in der Regel beizulegen:
- Entwurf des Spesenregelements
- Handelsregisterauszug des Unternehmens
Genehmigung
Form
Die Genehmigung des Spesenreglements erfolgt durch rechtsmittelfähige Verwaltungsverfügung.
Wirkung
Neueinführungen, Aenderungen oder Ergänzungen entfalten ihre Wirkungen erst auf ein bestimmtes Datum nach Genehmigung, auf das sog. Inkrafttreten (siehe nachfolgend).
Inkrafttreten
Das Inkrafttreten des Spesenreglements wird immer festgelegt auf
- ein bestimmtes Datum
- den Beginn eines Kalenderjahres, was dem Beginn vor allem eines neuen Steuerjahres entspricht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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