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Spesenreglemente

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Gesuch

Rechtsgebiet:
Spesenreglemente
Stichworte:
Spesenreglement, Spesenreglemente
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begehren

Die Genehmigung des auf das Unternehmen ausgestellten Spesenreglements ist bei der am Sitze zuständigen kantonalen Steuerbehörde zu beantragen. Das gleiche gilt für allf. Aenderungen oder Ergänzungen.

Antrag und Begründung

Wie jedes andere Gesuch in einer Verwaltungsrechts-Sache hat auch das Genehmigungsgesuch einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Unternehmensspezifisches

Es macht Sinn, die betriebsspezifischen Begebenheiten des Unternehmens bei der Spesenvergütung in das Spesenreglement einfliessen zu lassen. Oft bedarf es aber Gespräche mit dem zuständigen Steuerbeamten vor Einreichung des Gesuches um auszuloten:

  • die Grenzen des Ermessens im diesbezüglichen Verwaltungshandeln
  • die oft auch unterschiedliche Umsetzung des Verwaltungsermessens im konkreten Fall oder beim individuellen Anliegen.

Beilagen

Dem Genehmigungs-Gesuch sind in der Regel beizulegen:

  • Entwurf des Spesenregelements
  • Handelsregisterauszug des Unternehmens

Genehmigung

Form

Die Genehmigung des Spesenreglements erfolgt durch rechtsmittelfähige Verwaltungsverfügung.

Wirkung

Neueinführungen, Aenderungen oder Ergänzungen entfalten ihre Wirkungen erst auf ein bestimmtes Datum nach Genehmigung, auf das sog. Inkrafttreten (siehe nachfolgend).

Inkrafttreten

Das Inkrafttreten des Spesenreglements wird immer festgelegt auf

  • ein bestimmtes Datum
  • den Beginn eines Kalenderjahres, was dem Beginn vor allem eines neuen Steuerjahres entspricht

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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