Mit einer massgeschneiderten Ausgestaltung der Statuten kann trotz Kapitalgesellschaft den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter Rechnung getragen werden wie unterschiedlichen Beiträgen der einzelnen Gesellschafter, mit Konzernorganisation vereinheitlichte Struktur, Lenkung des Aktienbesitzes usw. Werden Geschäftsführung und Vertretung vom VR an einen Delegierten aus den eigenen Reihen oder an eine Geschäftsleitung (CEO, CFO usf.) übertragen, so bedarf es eines Organisationsreglementes. Für eine Koordination des Stimm- und Wahlverhaltens der Aktionäre ist der Aktionärbindungsvertrag das zutreffende Instrument. Alle 3 Instrumente in individualisierter Fassung sollten sämtliche Bedürfnisse des Unternehmers, Aktionärs und Investoren abdecken.
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