Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, an der sich Gesellschafter anonym beteiligen können und nicht persönlich für deren Verbindlichkeiten haften.
Überblick zur Aktiengesellschaft (AG)
AG-Erscheinungsformen
- Einmann-AG
- Familien-AG
- Konzern-AG
- AG-Holdinggesellschaft
AG oder GmbH?
Schwerpunkt-Unterschiede:
- Anonymität (AG)
- Einfache Anteils-Übertragung (AG)
- Kreditfähigkeit [Beteiligungspapiere als Sicherheitssubstrat] (AG)
- Konkurrenzierungsverbot (GmbH)
- Geringer Kapitaleinsatz (GmbH)
AG-Gründung
- Verfahren zur Erlangung der eigenen Rechtspersönlichkeit der AG
- Bargründung
- Qualifizierte Gründung
- Sacheinlagegründung
- Sachübernahmegründung
- Verrechnungsliberierung
Aktienkapital
- (nominales) Gesellschaftskapital
Aktien
- Beteiligungspapier
- Aktienarten
- Inhaberaktien
- Namenaktien
- Vinkulierte (Namen-)Aktien
- Stammaktien
- Vorzugsaktien
- Stimmrechtsaktien
Verwaltungsrat
- Vertretung der Aktionäre in der Exekutive
- VR-Wahl
- VR-Stellung
- VR-Organisation
- VR-Arbeitsweise
- VR-Aufgaben
- VR-Pflichten
- Kapitalverlust / Überschuldung
Revisionsstelle
- Kontrollinstanz in finanziellen Belangen (keine Geschäftsführungskontrolle)
- Ordentliche Revisionspflicht
- Eingeschränkte Revisionspflicht
- Revisionsverzicht (opting out)
Aktienrechtliche Klagen
- Rechtsschutz der Aktionäre
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
- Haftungsschutz der Aktionäre und Gläubiger
Überblick der Gesellschaftsformen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditaktiengesellschaft
- Genossenschaft
Bei den Kapitalgesellschaften, so auch bei der Aktiengesellschaft, überwiegt typischerweise die unpersönliche Leistung und die auf die Liberierungspflicht beschränkte Haftung der Gesellschafter.
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