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Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

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Einleitung zum Steuerabkommen Schweiz – Deutschland

Rechtsgebiet:
Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
Stichworte:
Steuerabkommen Schweiz – Deutschland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss engültig gescheitert

Das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland ist entgültig gescheitert: Der Deutsche Bundesrat hatte das Abkommen bereits am 23. November 2012 abgelehnt. Am 12. Dezember 2012 fiel das Abkommen auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit 19 zu 10 Stimmen durch. Damit bleibt im internationalen Steuer-Verhältnis Schweiz – Deutschland alles beim Alten: Die deutschen Steuerbehörden müssen in jedem einzelnen Verdachtsfall Amtshilfe beantragen.

» Steuerabkommen mit Deutschland

Abkommen mit Grossbritannien und Österreich seit 1.1.2013 in Kraft

Im Gegensatz zum Abkommen mit Deutschland sind die Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich zustande gekommen: Beide Abkommen wurden ratifiziert und traten am 1. Januar 2013 in Kraft.

» Steuerabkommen mit Grossbritannien

» «Schwarzgeld-Steuerabkommen» mit Österreich

News zum «Steuerstreit» zwischen der Schweiz und Deutschland

» Aktuelle Medienmitteilungen und Presseberichte zum Steuerabkommen

Aktuelle Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen und Amtshilfe

» Neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

» Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sollte der Beilegung des deutsch-schweizerischen Steuerstreits dienen.

Ziele des Steuerabkommens mit Deutschland:

  • Verhinderung unversteuerten Vermögens deutscher Staatsbürger in der Schweiz
  • Gleiche Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland und in der Schweiz
  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen der Finanzplätze Deutschland und Schweiz

Das am 10.08.2011 zwischen der Schweiz und Deutschland paraphierte und am 21.09.2011 von den Finanzministern unterzeichnete Steuerabkommen basiert auf einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010. Die Verhandlungen hiezu wurden im Januar 2011 aufgenommen.

Das Steuerabkommen enthielt Regeln über eine sog. „Vergangenheitsbesteuerung“, die eine belegte oder unbelegte Offenlegung der Kundenbeziehung durch die deutschen Steuerpflichtigen vorsah. Der Deutsche Staat wäre während einer 2-Jahresfrist berechtigt gewesen, in einer Bandbreite von 750 – 999 Gesuchen die Amtshilfe der Schweizer Behörden zu beanspruchen. Sog. „Fishing Expeditions“ schloss das Abkommen aus.

Für die zukünftige Besteuerung der Kapitalerträge und –gewinne wurde eine Quellensteuer vereinbart, deren Namen und Satzhöhe der Steuerbelastung den deutschen Terminus „Abgeltungssteuer“ verwendet.

Begriff Steuerabkommen

Steuerabkommen bedeutet, dass zwei Steuerhoheiten die grenzüberschreitenden Steuerverhältnisse ihrer Staatsbürger einvernehmlich regeln.

Begriff Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, damit die Steuerpflichtigen, die in den Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, nicht in beiden Staaten und damit doppelt besteuert werden.

» Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Der Inhalt dieser Website wird nach Scheitern des Abkommes in naher Zukunft überarbeitet.

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