Im «Veranlagungsverfahren» geht es immer um die Festsetzung des Betrags der Steuerschuld im konkreten Einzelfall eines bestimmten Steuerpflichtigen.
Obwohl der Content unter „3 Veranlagungs-Arten“ die möglichen Veranlagungs-Systeme (amtliche Veranlagung, Selbstveranlagung und gemischte Veranlagung) behandelt, widmet sich der grösste Teil der Erläuterungen der „gemischten Veranlagung“.
Diese Form besteht aus Elementen der „Selbstveranlagung“ und der „amtlichen Veranlagung“. Ihr Einsatzbereich sind die direkten Steuern (zB Einkommens- und Vermögenssteuern (natürliche Personen) sowie Gewinn- und Kapitalsteuern (juristische Personen)).
Der Content umfasst alle Form der Mitwirkung, der Auskunft, der Dokumentierung und der sonst massgebenden Tatsachen, durch den Steuerpflichtigen, aber auch durch Dritte und andere Behörden.
Die Steuerbehörden haben die Angaben aus der Steuerklärung zu überprüfen und den Steuerbetrag in der Veranlagungsverfügung festzusetzen.
Alle Aspekte von der Deklarationspflicht bis zur rechtskräftigen Veranlagung bilden den Kernstoff der vorstehenden Ausführungen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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